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Bei HRpepper stellen wir zunehmend fest, dass das Thema Employer Branding bei unseren Kunden an Bedeutung gewinnt. Verständlich: Der Arbeitsmarkt hat sich in Bezug auf viele Professionen von einem Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Wir bei HRpepper haben zu Employer Branding sechs Grundsätze.  

 

Auf Employer Branding wird sehr unterschiedlich geschaut. Wir bei HRpepper reduzieren es nicht nur auf fancy Maßnahmen, sondern sehen es auch als Teil einer Kulturentwicklung. Wir haben mal sechs Grundsätze aufgeschrieben, die uns in Sachen Employer Branding leiten.

  1. Employer Branding heißt unter anderem, Unternehmenswerte sichtbar und vor allem erlebbar zu machen.
  2. Gutes Employer Branding ist immer auch eine Kultur-Intervention. Das Einbeziehen
    der Mitarbeiter fördert schon im Prozess die Identifikation und den Zusammenhalt.
  3. Employer Branding ist nie nur Aufgabe des Personalbereiches. Es muss von der
    Geschäftsführung mitgetragen werden, aber auch in enger Abstimmung mit
    anderen internen Abteilungen sowie externen Stakeholdern gedacht werden.
  4. Employer Branding sollte sowohl nach innen als auch nach außen wirken.
    Versprechungen, die Kandidaten gegeben werden, müssen auch gegenüber
    den aktuellen Mitarbeitern eingehalten werden.
  5. Employer Branding braucht heute immer auch eine Auseinandersetzung mit
    dem Purpose, dem Warum: Warum arbeiten wir hier und nicht wo anders?
    Warum stehen wir morgens auf?
  6. Der Employer-Branding-Prozess wird von den Mitarbeitern getragen. Sie
    müssen in allen Phasen (Analyse, Konzeption, Umsetzung) einbezogen werden.
    Sie sind die wichtigsten Botschafter und müssen hinter einer Arbeitgeber-
    marke stehen.

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